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KREISSCHÜLERRAT GIEßEN

Wir sind die Schülervertretung für die Schüler:innen im Landkreis Gießen

​Wir sind die gesetzlich legitimierten Vertreter der Schülerinnen und Schüler für den Landkreis Gießen. Wir setzen uns aus jeweils 2 Vertretern der Schulen im Landkreis zusammen, um jeden Schüler und jede Schülerin zu hören. Dazu sind wir als Kreisschülerrat das höchste beschlussfassende Gremium der Schülervertretung auf Kreisebene. Um generelle Probleme an den Schulen kreis-weit zu besprechen und auch um Beschlüsse fassen zu können, veranstaltet der Kreisschülerrat mehrmals im Jahr Sitzungen, bei denen alle Delegierten der Schulen zusammenkommen. Dort werden die aktuellen Probleme an den Schulen besprochen und Feedback zu der Arbeit der Kreisschülervertretung eingeholt. Regelmäßig berichten die Delegierten des Landesschülerrats von den Sitzungen des Landesschülerrates und von Ausschüssen, welchen den Delegierten beiwohnen. Zudem soll der Kreisschülerrat zu aktuellen bildungspolitischen Themen, welche die Schulen im Kreis betreffen, Positionen erarbeiten und diese beschließen.

Die Aufgaben und die Stellung des Kreisschülerrats wird über Verordnungen und im Hessischen Schulgesetz geregelt. Maßgebend sind hier die Paragraphen §123 im Hessischen Schulgesetz und die Paragraphen §31 und §32 in der Verordnung über die Schülervertretungen und die Studierendenvertretungen in den Paragraphen §31 und §32.

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